Verschärfte Aufklärungspflichten beim Unternehmensverkauf

Verschärfte Aufklärungspflichten beim Unternehmensverkauf

Das aktuelle BGH-Urteil vom 15.09.2023 (Bundesgerichtshof - V ZR 77/22) nimmt Verkäufer von Unternehmen in die Pflicht, eine ordentliche Aufklärung zu gewährleisten. Diese gesteigerte Aufklärungspflicht widmet sich insbesondere der akkuraten Einstellung von Informationen in einen Datenraum. Die Relevanz eines gut strukturierten Datenraums wird deutlich, da die Offenlegung von Informationen im Datenraum nicht automatisch die verkäuferseitige Haftung für die Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten ausschließt. Das hat der BGH zum Schutz von Käufern mit dem genannten Urteil noch einmal deutlich gemacht.

Vorteile einer gründlichen Verkaufsvorbereitung

Professionelle M&A-Prozesse beschäftigen sich bei der Ausarbeitung von Prozessdokumenten zum Verkaufsobjekt bereits frühzeitig mit der Vorbereitung eines Datenraums. Die hierbei auf Seiten der M&A-Beratung geschaffene Transparenz anhand vorliegender Unternehmensinformationen erleichtert zugleich die Strategiefindung, die Identifizierung möglicher Problemfelder sowie die rechtliche Absicherung des Mandanten. Eine gründliche Verkaufsvorbereitung sichert zugleich die Einhaltung geforderter Deadlines zur Abgabe von Angeboten, infolge weniger offener Prüfungspunkte auf Seiten der Kaufinteressenten.

Für die Organisation und Verwaltung eines virtuellen Datenraums stehen heutzutage umfangreiche Funktionen zur Verfügung. Diese helfen dabei, vertrauliche Informationen an einer Stelle zu bündeln, im Gegenzug zu Dropbox, E-Mail-Accounts oder anderen Dokumentenaustausch-Services. Jedes Dokument kann individuell auf den jeweiligen Interessentenkreis bezüglich Sichtbar-, Druckbar-, Speicherbar- oder sogar Bearbeitbarkeit deklariert werden. Die Freischaltung zu Massendownloads oder zum Drucken aller Dokumente im Datenraum finden in der Praxis kaum noch Anwendung, da sie dem Grundprinzip des Datenraums widersprechen. Im Zeitalter des Datenschutzes ist das korrekte Schwärzen von personenbezogenen oder hochsensiblen Daten mit wenigen Klicks in virtuellen Datenräumen möglich.

Kommunikation im M&A-Prozess

Sogenannte Due Diligence Prozessanweisungen, welche an die Datenraumnutzer vor Einladung in den Datenraum ausgehändigt werden, übermitteln ein besseres Verständnis zum geplanten Ablauf der Due Diligence als auch zum Umgang mit Q&A-Sessions. In modernen Datenräumen lassen sich käuferseitige Fragen direkt an einzelne Dokumente heften. Für die verkäuferseitige Beantwortung kann man unterschiedliche Teams, wie z.B. Finance, Tax, Legal oder Corporate anlegen, denen diese Fragen zugeteilt werden. Eine aktiv geplante und gut gesteuerte Kommunikation ist wichtiger Bestandteil jeder erfolgreichen M&A-Transaktion.

Beim Einstellen von neuen bzw. weiteren Dokumenten während der Due-Diligence-Phase muss dringend auf die geordneten und nachvollziehbaren Strukturen geachtet werden, so dass die Datenraumnutzer auch die entsprechenden Dokumente in den dafür vorgesehenen Kategorien auffinden sowie mit ausreichend zur Verfügung stehender Zeit prüfen können. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten im Nachgang eines Unternehmensverkaufs wird empfohlen, wesentliche Informationen und Dokumente offenzulegen. Dies erfordert eine aktive Rolle des Verkäufers oder Beraters in der Entscheidungswahl zwischen Offenlegungspflicht und Schutzbedürftigkeit von Unternehmensinformationen.

Datenräume schaffen Rechtssicherheit

Nach Abschluss der Due Diligence einigen sich der Verkäufer als auch der selektierte Kaufinteressent gemeinsam auf einen finalen Stand des Datenraums, an dem dieser eingefroren und in der Form eines USB-Datenträgers dem Unternehmenskaufvertrag beigefügt wird. Alle käuferseitigen und verkäuferseitigen Aktionen in einem Datenraum sind dadurch dokumentiert und dienen schlussendlich der Enthaftung des Verkäufers.

Die käuferseitigen Erkenntnisse, als auch Prüfungen der zugänglich gemachten Informationen, nehmen direkten Einfluss auf einen Unternehmenskaufvertrag samt Anlagen. Inhalte zu wesentlichen Haftungsregelungen, Garantieversprechen oder Freistellungsverpflichtungen lassen sich durch einen professionell aufgesetzten Datenraum schneller und präziser verhandeln.

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen sind virtuelle Datenräume ein unverzichtbares Werkzeug geworden. Aktive M&A-Beratungen können auf einen Fundus an Wissen, Erfahrung und bewährten Methoden im Umgang mit Datenräumen zurückgreifen, die in Kombination mit der individuell vorliegenden Mandatsausgestaltung unnötige Unwuchten entlang des Prozesses vermeiden, um Transaktionsgeschäfte zusammen mit dem Mandanten rechtssicher und erfolgreich durchführen zu können.

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